Jährliches Dokument 2010

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarkrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat.

Im Einklang damit stellt die Action Press Holding AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem „jährlichen Dokument“ zusammen.